Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 17.09.2020

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 20.50011   

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VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 20.50011 (https://dejure.org/2020,28796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.09.2020 - 9 ZB 20.50011 (https://dejure.org/2020,28796)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. September 2020 - 9 ZB 20.50011 (https://dejure.org/2020,28796)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 4 S. 1 u. 4; EMRK Art. 3
    Überstellung von Familien mit (Klein-)Kindern nach Italien

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- unzulässige Asylanträge

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im November 2014 entschieden, dass die Dublin-Staaten vor der Überstellung von Familien mit (Klein-) Kindern nach Italien konkret-individuelle Zusicherungen bei den italienischen Behörden einzuholen hätten, aus denen hervorgehe, dass ohne Zeitverzug eine kind- und familiengerechte Unterbringung erfolgen werde (EGMR, U.v. 4.11.2014 - Tarakhel v. Switzerland, Nr. 29217/12 - Rn. 122).
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unzureichende fachgerichtliche

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Auch unter Berücksichtigung der neuerlichen allgemeinen Zusicherung der italienischen Behörden vom 8. Januar 2019 nach Erlass des Salvini-Dekrets ist damit nicht mehr hinreichend ersichtlich, wo und wie die italienischen Behörden eine dem Alter und der Situation angemessene Unterbringung vulnerabler Personen tatsächlich ermöglichen können (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 23).
  • EGMR, 04.10.2016 - 30474/14

    ALI AND OTHERS v. SWITZERLAND AND ITALY

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Unter Bezugnahme auf diese Zusicherungen und die Annahme, dass Familien mit (Klein-)Kindern grundsätzlich in SPRAR-Unterkünften untergebracht werden sollten, sah der EGMR von dem Erfordernis der konkret-individuellen Zusicherung durch die italienischen Behörden wieder ab (vgl. EGMR, E.v. 4.10.2016 - Ali v. Switzerland and Italy, Nr. 30474/14 - Rn. 34).
  • VGH Bayern, 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670

    Kritik an tatrichterlicher Sachverhaltswürdigung kein Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Bayern, 09.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist eine Frage auszuformulieren und substantiiert anzuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich (klärungsfähig) gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird (vgl. BayVGH, B.v. 22.10.2019 - 9 ZB 18.30670 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG München, 28.10.2020 - M 19 K 19.51141

    Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung bei Überstellung eines

    (2) An die Behandlung vulnerabler Personen sind allerdings - speziell hinsichtlich ihrer Unterbringung - besondere Anforderungen zu stellen, von deren zweifelsfreien Einhaltung durch Italien nach den derzeit verfügbaren Erkenntnismitteln nur bei Vorliegen einer individuellen Zusicherung Italiens ausgegangen werden kann (vgl. VG Regensburg, U.v. 29.5.2020 - RN 7 K 17.51851 - n.v. S. 7, 12, bestätigt von BayVGH, B.v. 9.9.2020 - 9 ZB 20.50011 - juris, Rn. 6 ff.; in Folge ebenso BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 - juris Rn. 4f.).
  • VG München, 17.03.2021 - M 3 S 21.50164

    Dublin III-Verfahren: Zusicherung vor Überstellung nach Italien erforderlich,

    bb) An die Behandlung vulnerabler Personen sind allerdings - speziell hinsichtlich ihrer Unterbringung - besondere Anforderungen zu stellen, von deren zweifelsfreien Einhaltung durch Italien nach den derzeit verfügbaren Erkenntnismitteln nur bei Vorliegen einer individuellen Zusicherung Italiens ausgegangen werden kann (VG München, U.v. 28.10.2020 - M 19 K 19.51141 - juris Rn. 42; VG Regensburg, U.v. 29.5.2020 - RN 7 K 17.51851 - n.v. S. 7, 12, bestätigt von BayVGH, B.v. 9.9.2020 - 9 ZB 20.50011 - juris, Rn. 6 ff.; BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 - juris Rn. 4f.).
  • VG Gera, 11.08.2021 - 4 K 157/20

    Nigeria: Dublin Italien; Kein Zuständigkeitsübergang auf Deutschland bei einer

    Dublin-Überstellungen nach Italien, die Gerichtsbarkeit teilweise wieder konkret individuelle; Unterbringungszusicherungen seitens der italienischen Behörden forderte, insbesondere; in Hinblick auf vulnerable Personengruppen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 10. Oktober 2019 - 2 BvR 1380/19 ~, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 09. September 2020 - 9 ZB 20.50011 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 1.0 LÄ 192/19 - juris).
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   VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011   

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https://dejure.org/2020,36881
VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011 (https://dejure.org/2020,36881)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011 (https://dejure.org/2020,36881)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2020 - 9 ZB 20.50011 (https://dejure.org/2020,36881)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob das Verwaltungsgericht im Rahmen der Prüfung der ausreichenden Aktualität des generalpräventiven Ausweisungsinteresses (vgl. dazu grundlegend BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 - juris Rn. 18 ff.) hinsichtlich der Frage des Beginns der einfachen dreijährigen Verfolgungsverjährungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB ) zu Recht ohne weitere eigene Feststellungen auf den Tag der Vorlage des Reisepasses am 11. Oktober 2018 bei der Ausländerbehörde als Tag der "Tatbeendigung" abstellen durfte, nachdem der Strafbefehl vom 13. Juli 2017 nur den Zeitraum bis zum 2. Mai 2017 betraf und dem Kläger am 6. Juli 2018 ein gültiger Nationalpass ausgestellt worden war.

    Denn die einfachen Verjährungsfristen des § 78 StGB bilden lediglich die untere Grenze für die Annahme einer ausreichenden Aktualität, die obere Grenze orientiert sich hingegen regelmäßig an der absoluten Verjährungsfrist des § 78c Abs. 3 Satz 2 StGB , die regelmäßig das Doppelte der einfachen Verjährungsfrist beträgt (BVerwG, U.v. 9.5.2019, a.a.O. Rn. 19).

    Unabhängig davon hat der Kläger auch nach dem 2. Mai 2017 wiederholt vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften verstoßen und damit neuerlich ein aktuelles Ausweisungsinteresse begründet (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit von der absoluten Verfolgungsverjährung unterfallenden Taten bei einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit noch nicht verjährten Taten BVerwG, U.v. 9.5.2019 - 1 C 21.18 - BVerwGE 165, 331 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 20.; U.v. 10.12.2017 - 1 C 15.14 - juris).

    Zu einem Anspruch führen daher nicht Regelansprüche oder Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften (BVerwG, U.v. 17.12.2015, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.08.2018 - 10 C 18.1361

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Und selbst wenn der Kläger einen Ausnahmefall für sich in Anspruch nehmen könnte, der schon auf der Tatbestandsseite ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erfordern würde, fehlte es an einem gesetzlichen Anspruch i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2018 - 10 C 18.1361 - juris Rn. 13, NdsOVG, B.v. 5.9.2017 - 13 LA 129/17 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).

    Schließlich stellt auch die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu erteilen, von der der Beklagte vorliegend Gebrauch gemacht hat, keinen Rechtsanspruch i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG dar (BayVGH, B.v. 20.8.2018 - 10 C 18.1361 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Für die Annahme eines Ausweisungsinteresses sind generalpräventive Gründe ausreichend (BVerwG, U.v. 12.7.2018 - 1 C 16.17 - juris. Rn. 16, 20).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09

    Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa);

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Damit hat er eine weitere Ordnungswidrigkeit nach § 98 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG und eine weitere Straftat nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG begangen (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BGH, B.v. 2.9.2009 - 5 StR 266/09 - juris Rn. 19, 22).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 15.14

    Aufenthaltserlaubnis; Arbeitnehmer; Selbständiger; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Ein derart strikter Rechtsanspruch setzt voraus, dass alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (vgl. BVerwG, U.v. 17.12.2015 - 1 C 31.14 - juris Rn. 20.; U.v. 10.12.2017 - 1 C 15.14 - juris).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 10 ZB 20.666

    Kein Familiennachzug wegen Titelerteilungssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Zu alledem spricht angesichts der konkreten Umstände des Einzelfalls (Zerreißen des Passes nach der Einreise und Vorlage eines neuen Passes erst nach der Übertragung der elterlichen Sorge durch das Amtsgerichts) vieles dafür, dass der Kläger seine pass- und aufenthaltsrechtlichen Pflichten auch in Zukunft bei Bedarf wieder verletzen wird und insofern auch ein spezialpräventives Ausweisungsinteresse besteht (ausführlich zum general- und spezialpräventiven Ausweisungsinteresse in solchen Konstellationen jüngst BayVGH, B.v. 4.5.2020 - 10 ZB 20.666 - juris Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 LA 129/17

    Gesetzlicher Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Und selbst wenn der Kläger einen Ausnahmefall für sich in Anspruch nehmen könnte, der schon auf der Tatbestandsseite ein Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erfordern würde, fehlte es an einem gesetzlichen Anspruch i.S.d. § 10 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 AufenthG (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2018 - 10 C 18.1361 - juris Rn. 13, NdsOVG, B.v. 5.9.2017 - 13 LA 129/17 - juris Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 C 18.1641

    Aufenthaltserlaubnis und Duldung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Damit hat er eine weitere Ordnungswidrigkeit nach § 98 Abs. 2 Nr. 3 AufenthG und eine weitere Straftat nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG begangen (vgl. zu letzterem BayVGH, B.v. 8.2.2019 - 10 C 18.1641 - juris Rn. 10 unter Verweis auf BGH, B.v. 2.9.2009 - 5 StR 266/09 - juris Rn. 19, 22).
  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 ZB 20.50011
    Ändert sich im Laufe des Verfahrens die Sach- und Rechtslage zugunsten des Antragstellers, ist ausnahmsweise jedoch der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts - hier des Beschwerdegerichts - maßgeblich, wenn nach dem materiellen Recht bei einer Entscheidung in der Hauptsache im Laufe des Verfahrens eingetretene Entwicklungen zu berücksichtigen sind (BayVGH, B.v. 5.10.2018 - 10 C 17.322 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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